Es gibt verschiedene Gründe, wieso die Bußgeldbescheide fehlerhaft sein können. Wusstest Du aber, dass in vielen Fällen ein Bußgeldbescheid aufgrund des Formfehlers angreifbar ist? In diesem Beitrag erzählen wir Dir, was du über die Formfehler wissen musst und wie Du in so einem Fall vorgehst.
Wann ist ein Bußgeldbescheid fehlerhaft?
Wie bereits erwähnt, kann es viele Gründe für die Ungültigkeit des Bußgeldbescheids geben, zum Beispiel die Unvollständigkeit. Ein Bußgeld muss immer die gleichen Informationen erhalten. Welche Informationen in ein Bußgeldbescheid müssen, ist im § 66 des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes (OWiG) geregelt. Diese Angaben müssen auf jeden Fall in dem Bescheid vorhanden sein:
- Angaben zu Deiner Person (damit ist der Beschuldigte gemeint. Es können aber auch andere Beteiligte mitgemeint sein)
- Angaben zu der Tat, die Dir vorgeworfen wird (Wo, wann und was genau hast Du getan?)
- Angaben zum Verteidiger
- Angaben zum Bußgeld, ggf. Fahrverbot und Punkte
- Beweismittel, zum Beispiel ein Blitzerfoto
- Gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die darauf angewendeten Bußgeldvorschriften
Wenn die Angaben stimmen und es liegen keine Formfehler vor, muss bei einem Bußgeldbescheid auch eine Rechtsmittelbelehrung dabei sein. In der Rechtsmittelbelehrung müssen folgende Angaben erhalten sein:
- Ein Hinweis, dass der Bußgeldbescheid vollstreckbar und rechtskräftig ist, sofern kein Einspruch nach § 67 eingelegt werden soll (also innerhalb von zwei Wochen)
- Aufforderung, die Geldbuße binnen der Frist zu bezahlen oder eigene Zahlungsunfähigkeit bei der Behörde begründen
- Hinweis, dass ein Einspruch auch nachteilig für Dich als Betroffenen enden kann
- Eine Belehrung, dass in anderem Fall eine Erzwingungshaft angeordnet werden kann
Welche Formfehler weisen oft einen falschen Bescheid aus?
Zu den typischen falschen Angaben gehören zum Beispiel:
- Falscher Name
- Falsches Kennzeichen
- Falsche Adresse
- Falsche Fristsetzung
- Falsche Ort- und Zeitangaben der Ordnungswidrigkeit
Viele stellen sich die Frage, ob ein Bußgeldbescheid ohne Blitzerfoto tatsächlich wirksam ist? Die Antwort lautet ja. Die Behörden sind nicht dazu verpflichtet, die Beweisbilder beizulegen. Auf Wunsch sollte die Einsicht allerdings vor Ort geleistet werden können.
Ein Formfehler: Wie gehe ich da vor?
Fehlen bestimmte Angaben oder sind diese fehlerhaft, so liegt eine Möglichkeit, ein Einspruch einzulegen, vor. Du solltest also immer die Angaben aus dem Bescheid sorgfältig überprüfen.
Solltest Du also einen Fehler finden, ist es ratsam, Dich an einen Anwalt zu wenden.
80 % aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft! Ein Einspruch lohnt sich.