Einmal zu schnell gefahren und schon flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus hinein. Die neuen Bußgelder sind nun viel höher und auch die anderen Sanktionen können schnell Panik verursachen. Was ein Bußgeldbescheid ist und was Du tun solltest, wenn Du einen erhältst, erklären wir Dir hier.
Was ist ein Bußgeldbescheid?
Grundsätzlich solltest Du Dich im Straßenverkehr stets an die Verordnungen halten, damit Deine und die Sicherheit aller anderen Straßenverkehrsteilnehmer gewährleistet ist. Es kann allerdings trotzdem vorkommen, dass Du beispielsweise zu schnell unterwegs bist und gegen die Verkehrsregeln verstößt. In diesem Fall wird Dir dann durch den Bußgeldbescheid die für Dich als auffällig gewordener Kraftfahrer drohenden Sanktionen mitgeteilt. Diese Sanktionen sind im Bußgeldkatalog auffindbar.
Du hast einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann verpasse nicht die Frist und lege jetzt Einspruch ein!
Verjährt der Bußgeldbescheid?
Wenn Du gegen Straßenverkehrsregeln verstoßen hast, muss bei Dir innerhalb von drei Monaten nach dem Verstoß der Bescheid eingetroffen sein. Sollte dies nicht der Fall sein und der Bescheid ist nach dem Ablauf der Zeit nicht bei Dir eingetroffen, so gilt in der Regel die Zuwiderhandlung als verjährt.
Kannst Du gegen Deinen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?
Wenn bei Dir der Bußgeldbescheid rechtzeitig eingetroffen ist, kannst Du dagegen Einspruch einlegen. Dies kannst Du allerdings nur innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Bescheids machen.
Wann musst Du mit einem Bußgeldbescheid rechnen?
In der Regel musst Du mit einem Bußgeldbescheid rechnen, wenn Du gegen das Verkehrsrecht oder der Straßenverkehrsordnung verstößt. Diese Verstöße werden in der Bußgeldtabelle festgelegt. Sollte ein Verstoß vorliegen, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Damit keine Verjährung eintritt, musst Du innerhalb von drei Monaten nach dem Verstoß einen Bußgeldbescheid erhalten. Neben dem Bußgeldbescheid gibt es auch den Anhörungsbogen. Dieser wird den Verdächtigen bei beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen zunächst übermittelt, noch bevor ein Bußgeldbescheid verschickt wird.
Dieser Anhörungsbogen dient den Behörden zur Ermittlung des betreffenden Fahrers. Anschließend wird der Bußgeldbescheid versendet. Auch hier ist es notwendig, dass dies rechtzeitig geschieht, da sonst der Bußgeldbescheid als gegenstandslos angesehen wird, wenn die Ordnungswidrigkeit verjährt. Sollte dieser Fall eintreffen, so musst Du das Bußgeld nicht bezahlen, wenn Du Einspruch eingelegt und auf die Verjährung hingewiesen hast.
Wie wird der Bußgeldbescheid zugestellt?
Wie ein Bußgeldverfahren abläuft, wird im Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (OwiG) festgelegt. Darin ist verankert, dass ein Bußgeldbescheid per Post zugestellt wird. Wann der Brief eingetroffen ist, wird vom Briefträger in der Postzustellungsurkunde (PZU) vermerkt. Mit diesem eingetragenen Datum beginnt die Frist von zwei Wochen, um Einspruch einzulegen. Demnach wird deutlich, dass der Bescheid nicht per Einschreiben verschickt wird. Da die Frist, um Einspruch einzulegen, sehr knapp ist, solltest Du Dir rechtzeitig Gedanken machen, wie Du vorgehen möchtest.
Wenn Du die Einspruchsfrist ohne Dein Verschulden verpasst hast, kannst Du eine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragen.
Fallen Gebühren für den Bußgeldbescheid an?
Bei einem Verwarngeld musst Du als Autofahrer keine Verfahrenskosten begleichen. Anders sieht das bei einem Bußgeldbescheid aus. So musst Du bei einem Bußgeldbescheid einige Kosten des Verfahrens decken. Hierzu gehören beispielsweise die Zustellungskosten des Bußgeldbescheids. Auch die Bearbeitungsgebühren der Behörden musst Du decken. Es lässt sich nicht genau sagen, wie hoch diese Gebühren ausfallen können, da es Unterschiede in den einzelnen Bundesländern gibt. In der Regel liegen diese Gebühren allerdings circa bei 30 EUR als Aufschlag zum Bußgeld.
Du solltest wissen, dass es bei einem Bußgeldbescheid eine Zahlungsfrist von zwei Wochen gibt. Du erhältst eine Mahnung, wenn Du innerhalb dieser Frist nicht den Betrag samt den Bearbeitungsgebühren begleichst. Sollte dies der Fall sein, so fallen ebenfalls Kosten für diese Mahnung an. Als weiterer Schritt, wenn Du diese Mahnung nicht wahrnimmst, kann ein Verstreckungsbescheid erlassen werden.
Ist eine Unterschrift bei einem Bußgeldbescheid notwendig?
Es herrscht der Irrglaube, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, wenn er nicht unterschrieben ist. Eine handschriftliche Unterschrift ist weder bei einem Bußgeldbescheid noch bei einem Blitzerbescheid notwendig, ein Computerausdruck reicht aus. Es ist wichtig, dass der Bescheid an den Fahrer, der auch den Verstoß begangen hat, übermittelt wurde. Der Bußgeldbescheid sollte nicht anerkannt werden, wenn es sich um eine Verwechslung handelt.
In Deutschland gilt die Fahrerhaftung und nicht die Halterhaftung. Es liegt dann ein Fehler im Bußgeldbescheid vor, wenn der Halter, aber nicht der verantwortliche Fahrer des Fahrzeugs von den Behörden einen Bußgeldbescheid erhalten hat. Die Sanktionen fallen nur für die Person an, die den Verstoß begangen hat. Es gibt jedoch auch Fälle, bei denen neben dem Fahrer auch der Halter des Fahrzeugs bestraft wird.
Wir raten dir, den Bescheid zu prüfen, noch bevor Du ihn bezahlst. Sobald Du nämlich bezahlt hast, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Demnach kannst Du danach keinen Einspruch mehr einlegen und das Verfahren ist abgeschlossen.
Rechtskraft vom Bußgeldbescheid
Wie bereits erwähnt, ist das Bußgeldverfahren abgeschlossen, wenn Du innerhalb der Einspruchsfrist keinen Einspruch eingelegt hast und der Bescheid rechtskräftig ist. Trotzdem erreicht der Bußgeldbescheid auch die Rechtskraft, wenn das Bußgeld bezahlt wurde. Wenn Du fristgerecht Einspruch eingelegt hast, wird der Bußgeldbescheid erst nach der abschließenden gerichtlichen Beurteilung rechtskräftig. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Du kannst Deinen Einspruch auch zurücknehmen, gleichzeitig kann die Behörde auch das Verfahren einstellen.
Wie kannst Du gegen den Bußgeldbescheid vorgehen?
Du kannst gegen Deinen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, wenn Du Zweifel an dessen Richtigkeit hast. Grundsätzlich können zwei Arten von Fehlern aufkommen. Zum einen gibt es die Formfehler, wie beispielsweise das falsche Kennzeichen. Zum anderen kann auch der Verkehrsverstoß zweifelhaft sein, wenn zum Beispiel die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft ist. Idealerweise legst Du einen schriftlichen Einspruch ein. Wir können Dir helfen, gegen Deinen Bußgeldbescheid vorzugehen.
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