Bürgersteig

Wenn Du als Fußgänger unterwegs bist, möchtest Du Dich auch sicher bewegen können. Natürlich fühlst Du Dich auf der Straße neben Autos nicht sehr sicher. Aus diesem Grund solltest Du den Gehweg benutzen. Doch was muss ein Autofahrer bei einem Bürgersteig beachten. Keine Sorge! Wir klären Dich auf.

 

Was ist ein Bürgersteig?

In der Regel findest Du in jeder Stadt neben den Straßen einen Bürgersteig. Ein Gehweg ist für die Bürger selbstverständlich. Dieser ist generell für Fußgänger notwendig. Laut dem Verkehrsrecht sind Gehwege von den Fahrbahnen deutlich getrennt. Hierfür ist eine Markierung, Pflasterung oder sogar Bordsteine notwendig. In der StVO wird allerdings keine ausdrückliche Definition genannt.

 

Wie breit muss ein Gehweg sein?

Damit der Gehweg benutzt werden kann, sollten bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Diese Anforderungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, helfen jedoch, Behinderungen zu vermeiden. Der Gehweg soll entsprechend breit sein, damit Personengruppen und Menschen mit Kinderwagen und Rollstühle diesen nutzen können.

  • Innerorts sollte der Gehweg mindestens 2,5 Meter breit
  • Bei Bepflanzungen durch beispielsweise Bäumen sollte der Bordstein entsprechend verbreitert werden.

 

Wer darf den Gehweg benutzen?

Wie es der Name schon sagt, ist der Gehweg von Fußgängern zu verwende. Geht es um Fahrradfahrer, so sollen diese nicht auf dem Gehweg fahren. Handelt es sich bei diesem Fahrradfahrer jedoch um ein Kind unter 10 Jahren, so dürfen diese auch den Bürgersteig benutzen. Auch deren Begleitpersonen dürfen auf dem Bürgersteig fahren. In diesen Fällen muss besonders Rücksicht auf die Fußgänger genommen werden. Auch E-Scooter dürfen den Gehweg nicht nutzen.

 

Darf auf dem Bürgersteig geparkt werden?

Grundsätzlich ist das Parken auf einem Bürgersteig verboten. Dieser Bereich zählt nicht zur Fahrbahn. Du darfst laut StVO nur auf dem Gehweg parken, wenn Dir das durch eine Beschilderung erlaubt wird. Achte diesbezüglich auf das Verkehrszeichen 315. Auch Anlieger dürfen auf dem Gehweg nicht parken. Auf dem Bürgersteig dürfen keine Fußgänger behindert werden. Parke aus diesem Grund am besten parallel mit einem geringen Abstand zum Bordstein oder auf ausgewiesenen Parkplätzen. An abgesenkten Bordsteinen darf nicht geparkt werden.

 

Was müssen Anwohner beachten?

Für Anwohner ist es generell wichtig zu wissen, wo die Grundstücksgrenzen sind. Demnach muss zunächst die Frage geklärt werden, ob der Bürgersteig Teil des öffentlichen Raums oder Privatgrundstück des Anwohners ist. Der direkte Anwohner ist prinzipiell dazu verpflichtet, den Gehweg zu räumen und dort auch zu streuen. Du als Anwohner hast die Pflicht, sämtliche Gefahren für Passanten zu Beseitigen. Im Herbst musst Du beispielsweise Laub entfernen so wie im Winter Schnee räumen. Je nach Bundesland fallen unterschiedliche Sanktionen an, wenn Du diesen Pflichten nicht nachgehst. In der Regel wird dieser Verstoß mit einem kleinen Ordnungsgeld geahndet. Der Anlieger haftet bei einem Unfall, wenn er den Pflichten nicht nachgegangen ist. Dies gilt auch bei Krankheit und Abwesenheit.

 

Bürgersteig

 

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