Begleitperson

In der Fahrschule hast Du immer einen Fahrlehrer an Deiner Seite. Selbst wenn Du Dich und den Fahrlehrer in eine gefährliche Situation bringen würdest, kann dieser schnell reagieren. Hast Du dann allerdings Deinen Führerschein schon mit 17, so wirst Du nicht komplett allein gelassen. Anstelle Deines Fahrlehrers musst Du beim begleiteten Fahren eine Begleitperson an Deiner Seite habe. Wer das sein darf und was Du beachten musst, erklären wir Dir hier.

 

Was ist eine Begleitperson?

Du weißt bestimmt, dass Du ab 18 Jahren selbstständig ein Auto führen kannst, wenn Du dazu eine Fahrerlaubnis hast. Du kannst jedoch auch vor Deinem 18. Geburtstag eine Fahrerlaubnis haben. Diese ist jedoch mit einer Voraussetzung verknüpft. Du darfst nur mit einer Begleitperson Auto fahren. Diese bestimmte Person soll Dich beim Lernprozess unterstützen und Dir als Vorbild dienen.

 

Welche Aufgaben hat eine Begleitperson?

Grundsätzlich hast Du als Fahranfänger noch kaum echte Erfahrungen gesammelt. Man sagt immer: „Übung macht den Meister“. Aus diesem Grund ist es ratsam, das begleitete Fahren zu nutzen und so viel wie möglich zu üben. Die Begleitpersonen dienen dann vor allem als Vorbild und bieten Dir Sicherheit. Es ist vor allem sinnvoll, wenn möglich gleich mehrere Begleitpersonen einzutragen, um so viel wie möglich von ihnen zu lernen. Die Begleitpersonen sollen aufmerksam den Straßenverkehr beobachten und mit Tipps dem Fahranfänger zur Seite stehen. Begleitpersonen sollen jedoch nicht eigenständig eingreifen.

 

Was müssen Begleitpersonen mit sich bringen?

Grundsätzlich müssen Begleitpersonen gewisse Voraussetzungen erfüllen, um auch als Begleitperson geeignet zu sein. Zum einen muss diese Person über 30 Jahre alt sein. Zum anderen muss die Begleitperson schon mindestens 5 Jahre lang für die Klasse B eine Fahrerlaubnis haben. Wichtig hierbei ist, dass es keine Unterbrechungen dabei gab. Die dritte Voraussetzung ist, dass Deine Begleitperson nicht mehr als einen Punkt hat. Bei diesen Kriterien soll sichergestellt werden, dass die Begleitpersonen ein gutes Fahrverhalten aufweisen und als Vorbild dienen können. Möchtest Du eine Begleitperson außerhalb Deines Verwandtenkreises haben, so benötigst Du lediglich noch das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten.

 

Was musst Du bei der Prüfungsbescheinigung beachten?

Hast Du Deinen Führerschein bereits vor Deinem 18. Geburtstag gemacht, gilt für Dich begleitetes Fahren. Hier bekommst Du nicht den typischen Führerschein, sondern musst ihn dann nach Deinem Geburtstag erst abholen. In der Zwischenzeit erhältst Du die Prüfungsbescheinigung, in der Deine Begleitpersonen aufgelistet sind. Wie viele Begleitpersonen Du haben möchtest, bleibt Dir überlassen. Nachträglich können auch Weitere aufgenommen werden.

 

Was müssen Begleitpersonen beachten?

Dadurch, dass eine Begleitperson als Vorbild dienen soll und auch selbst aufmerksam sein muss, darf die Begleitperson nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen. Die Grenze liegt hier bei 0,5 Promille bei Alkohol. Du als Fahranfänger musst darauf achten, dass sich die Begleitperson an die Regeln hält. Zudem musst Du beachten, dass Du Deine Begleitpersonen in Deine Prüfbescheinigung eintragen lässt. Dies ist auf der Führerscheinstelle möglich. Bei Polizeikontrollen muss die Begleitperson den eigenen Führerschein ebenfalls vorzeigen können.

 

Was passiert, wenn Du ohne Begleitperson fährst?

Du erhältst frühzeitig deine Fahrerlaubnis unter der Bedingung, dass Du mit Deiner Begleitperson fährst. Es handelt sich um einen A-Verstoß, wenn Du Dich nicht daranhältst. In diesem Fall musst Du mit einem Bußgeld in Höhe von 70 EUR rechnen. Außerdem kommt noch ein Punkt in Flensburg hinzu und Dir wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar wird die Fahrerlaubnis wieder erteilt.

 

Begleitperson

 

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