Haltelinienverstoß

Wenn Du im Straßenverkehr unterwegs bist, bist Du dazu verpflichtet, Dich an die Straßenverkehrsregeln zu halten. In vielen Situationen ist es manchmal etwas verwirrend, an was Du Dich alles halten musst. So kann es vorkommen, dass Du beispielsweise bei einer Haltelinie nicht anhältst. Wir klären Dich auf, was bei einem Haltelinienverstoß auf Dich zukommt.

 

Was ist der Haltelinienverstoß?

Im Straßenverkehr siehst Du des Öfteren Stoppschilder oder Ampeln. Du weißt, dass Du an diesen Zeichen halten musst. Vor diesem Zeichen befindet sich immer eine Haltelinie. In der Straßenverkehrsordnung ist die Haltelinie als Zeichen 294 aufgeführt. So besteht bei einer Haltelinie das Halte- und Wartegebot. Hast Du das Stoppschild oder die rote Ampel zu spät gesehen und bist erst nach dem Überfahren der Haltelinie zum Stehen gekommen, so handelt es sich um einen Haltelinienverstoß. Das Missachten des Haltegebots ist ordnungswidrig. Bei diesen Verstößen wartet ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 EUR auf Dich.

 

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Wann handelt es sich um einen Rotlichtverstoß?

Zu differenzieren ist, ob es sich um einen Rotlichtverstoß oder ein Haltelinienverstoß handelt. Ein Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn Du über eine rote Ampel verbotenerweise gefahren bist. So bist Du nicht nur über eine Haltelinie gefahren, sondern hast auch andere Straßenverkehrsteilnehmer gefährdet, indem Du eine Kreuzung verbotenerweise überfahren hast. In diesem Fall erwartet Dich ein Bußgeld in Höhe von 90 EUR und ein Punkt in Flensburg.

 

Wann reagiert eine Blitzerampel?

Du gehst eventuell davon aus, dass ein Ampelblitzer nur im Falle eines Rotlichtverstoßes ausgelöst wird. Dies ist allerdings nicht der Fall. Meistens wird ein Ampelblitzer zweimal ausgelöst. Beim Überfahren der Haltelinie wird der Blitzer zuerst ausgelöst, während beim Überfahren der Kreuzung der Blitzer das zweite Mal ausgelöst wird. Handelt es sich lediglich um einen Haltelinienverstoß, so kann dies durch den Ampelblitzer festgestellt werden.

 

Kann sich ein Einspruch beim Haltelinienverstoß rentieren?

Da die Differenzierung zwischen Rotlichtverstoß und Haltelinienverstoß teilweise schwierig ist, kann Dir ein Rotlichtverstoß vorgeworfen werden, obwohl es sich um einen Haltelinienverstoß handelte. In solchen Fällen raten wir Dir Hilfe aufzusuchen. Nachdem Du einen Bußgeldbescheid erhalten hast, besteht die Möglichkeit, Einspruch innerhalb von 14 Tagen einzulegen. Unser Quick Check hilft Dir dabei, Deine Chancen bei einem Einspruch einzuschätzen.

 

Haltelinienverstoß

 

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