Seit geraumer Zeit wird über die Umwelt debattiert und es werden neue Vorschläge gemacht, wie die Umwelt gerettet werden kann. Auch Verkehrslärm ist ein sehr brisantes Thema. Die Umweltbelastung in vor allem Großstädten steigt. Die Lösung soll durch Umweltplakette bei Fahrzeugführern sein, denn diese haben einen großen Einfluss auf sowohl die Umweltbelastung als auch die Geräuschkulisse.
Die Frage, die im Raum steht, ist, wie sehr die Politik eingreifen muss und ob nicht auch die bewusste Fahrweise der Fahrzeugführer helfen kann. Du kannst beispielsweise darauf achten, dass Du mit niedriger Motordrehzahl fährst. Auch durch das Vermeiden vom unnötigen Hupen und lauter Musik, Kavalierstarts sowie dem Abschalten des Motors, wenn das Auto steht, kann die Belastung reduziert werden.
Im Straßenverkehr ist es essenziell, sich an die Regelungen und Verordnungen zu halten. Damit schützt Du nicht nur Dich und Dein Fahrzeug, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. In der StVO sind allgemeine Spielregeln verfasst worden, an die Du Dich als Verkehrsteilnehmer richten musst. Hältst Du Dich nicht an sie, so musst Du mit Konsequenzen rechnen. Im Bußgeldkatalog für Umweltschutz und Sauberkeit sind diese Konsequenzen näher erläutert. Außerdem kennst Du bestimmt seit 2008 die sogenannten Umweltzonen. Das sind Zonen, die Autos fernhalten sollen, die keine grüne Umweltplakette besitzen.
Doch nicht nur der Umweltschutz ist bei der Betrachtung der Sauberkeit im Verkehrsrecht gemeint. Auch auf das mutwillige Beschmutzen der Straßen, Geh- und Radwege folgen Konsequenzen. So solltest Du immer darauf achten, dass Du keine Gegenstände auf den Fahrbahnen liegen lässt. Wir erklären Dir hier, worauf Du achten musst und welche Strafen auf Dich zu kommen, wenn Du gegen diese Richtlinien verstößt.
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Bußgeldkatalog Umweltplakette und Umweltbelastung
Unnötige Umweltbelastung im Verkehr
Es ist nahezu unmöglich, komplett ohne ökologischen Fußabdruck durch die Welt zu gehen. Doch das ist auch nicht die Anforderung. Das Ziel ist es, die Umwelt nicht mehr als nötig zu belasten. Du musst also nicht Dein Auto verschrotten lassen und überall zu Fuß hinlaufen. Es gibt viele Wege, wie Du die Umwelt weniger belastest und das ganz einfach ohne Verzicht. Wir klären Dich auf!
Wie kannst Du Lärm- und Abgasbelästigungen verhindern?
Dadurch kannst Du ganz einfach Lärm- und Abgasverschmutzungen vermeiden:
- Unnötig lautes Schließen der Motorhaube oder der Fahrzeugtüren
- Unnötiges Hupen
- Unnötig laute Musik
- Anfahren mit quietschenden Reifen
- Vermeide es, den Motor laufen zu lassen
- Verzichte auf das unnötige Hin- und Herfahren innerorts
- Vermeide es, den Motor aufheulen zu lassen
In der StVO wurden einige Vorschriften formuliert, an die sich Fahrzeugführer bezüglich Abgasbelästigungen und Lärmbelästigungen halten müssen. Hierfür gibt es auch den Bußgeldkatalog für Umweltschutz und Sauberkeit. Es handelt sich demnach nicht nur um Anregungen zur Rücksichtnahme anderer.
Mit welchen Strafen musst Du rechnen?
Der Bußgeldkatalog ist sehr umfangreich und zeigt Dir auf, welche Regelungen eingehalten werden müssen und welche Konsequenzen folgen, wenn Du sie nicht einhältst. Oft ist die Rede von Kavaliersdelikten und Ordnungswidrigkeiten. Verstößt oder missachtest Du die Vorschriften der StVO, so ist das kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Demzufolge sind auch unnötige Abgas- und Lärmbelästigungen Ordnungswidrigkeiten. Diese Verstöße werden also anhand der Bußgeldtabellen geahndet.
Natürlich wird zwischen Verkehrsdelikten unterschieden und auch die Bußgelder je nach dem Verstoß geahndet. Doch auch wenn es sich nur um geringere Konsequenzen handelt und Du somit keinen Punkt in Flensburg oder Fahrverbot erhältst, solltest Du Dich an die Regelungen halten.
Verstöße im Straßenverkehr werden nun auch im Allgemeinem stärker geahndet. Seit der Reform des Punktesystems wurden einige Anpassungen im Bußgeldkatalog vorgenommen.
Vielleicht erinnerst Du Dich noch daran, dass Du vor 2014, 40 EUR bezahlen musstest, wenn Du ohne Umweltplakette eine Umweltzone befahren hast. Dieses Bußgeld wurde nach 2014 angehoben. Jetzt musst Du bei diesem Verstoß 100 EUR bezahlen.
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Wo gilt ein Fahr- und Parkverbot für LKWs?
Vor allem bei LKWs kommt es meistens zu Lärmbelästigungen. Auch hier wurde oft diskutiert, ob LKWs durch Städte fahren dürfen. Du dachtest wahrscheinlich, dass der Liefer- und Lastverkehr bei diesen Vorschriften ausgenommen ist. Das ist allerdings nicht der Fall. Es gibt sogar zusätzliche Fahrverbote für LKWs. Bei diesen Regeln spielt das zulässige Gesamtgewicht eine wichtige Rolle. Wenn das zulässige Gesamtgewicht des LKWs über 7,5 Tonnen liegt, so gilt für Dich ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr.
Neben der Minderung der Lärmbelastung soll dieses Fahrverbot auch die Straßen für PKWs freihalten. In diesem Fall sind folgende Feiertage zu berücksichtigen:
- Neujahr
- Karfreitag
- Ostermontag
- Mai
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam (in einigen Bundesländern)
- Tag der Deutschen Einheit
- Reformationstag (in einigen Bundesländern)
- und 2. Weihnachtsfeiertag
Solltest Du gegen dieses Fahrverbot verstoßen, musst Du mit hohen Geldstrafen rechnen:
- Wenn Du verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren bist und damit das Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten hast, erwarten Dich 120 EUR Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
- Solltest Du an einem Sonn- oder Feiertag als Halter angeordnet oder zugelassen verbotswidrig fahren, so musst Du ein Bußgeld in Höhe von 570 EUR bezahlen und bekommst einen Punkt in Flensburg.
Auch bezüglich des Parkens wurden einige Regelungen für LKWs im Verkehrsrecht festgelegt. In Wohngebieten, Kurgebieten sowie in Sondergebieten zur Erholung und in Klinikgebieten ist es LKWs nicht erlaubt zu parken. Auch innerorts dürfen LKWs an Sonntage und Feiertage nicht parken.
Wie Du bereits weißt, ist es Dir nicht erlaubt, ohne Umweltplakette in eine Umweltzone zu fahren. In der Regel besitzen LKWs allerdings keine Umweltplakette, müssen aber manchmal trotzdem in eine Umweltzone fahren. Hierfür kannst Du eine Sondergenehmigung bei der Stadt einholen.
Welche Umweltplakette ist möglich?
Welche Umweltplakette Du bekommst, hängt von der Schadstoffgruppe Deines Fahrzeugs ab. Hierfür ist die Emissionsschlüsselnummer auf Deinen Fahrzeugpapieren wichtig, anhand dessen Du Deine Schadstoffgruppe ermitteln kannst. Auch der sogenannte Partikelfilter und ob dieser nachgerüstet wurde, spielt hierbei eine Rolle. Die Euro-Normen für Dieselfahrzeuge werden dann den Schadstoffgruppen zugeordnet.
- Schadstoffgruppe 1: Bei Euro 1 oder schlechter erhält Dein Fahrzeug keine Plakette und wird der Schadstoffgruppe 1 zugeordnet.
- Schadstoffgruppe 2: Bei Euro 1 mit einem zusätzlichen Partikelfilter oder auch bei Euro 2 wird Dein Fahrzeug der Schadstoffgruppe 2 zugeordnet und erhält somit eine rote Plakette.
- Schadstoffgruppe 3: Bei Euro 3 oder Euro 2 mit einer Partikelfilternachrüstung wird das Fahrzeug der Schadstoffgruppe 3 zugeordnet. Das führt zu einer gelben Plakette.
- Schadstoffgruppe 4: Sollte es sich bei Deinem Fahrzeug um einen Diesel mit Euro 3 und einem Partikelfilter oder um einen Euro 4 handeln, so gehört dieses Fahrzeug zur Schadstoffgruppe 4 und erhält eine grüne Plakette.
- Neu: Euronorm 5 und 6 erhalten in der Regel eine grüne Umweltplakette.
Bei einem Benziner hängt die Zuordnung in Schadstoffgruppen vom Bestehen eines Katalysators ab.
Die Meinungen über Umweltzonen und Umweltplaketten trennen sich. Kritiker befürchten beispielsweise, dass manche Menschen vom Verkehr ausgeschlossen werden, weil sie sich kein neues oder nachgerüstetes Auto leisten können. Hier werden andere Maßnahmen zur Verbesserung der Atemluft gefordert. Es werden Beispiele wie Car-Sharing Angebote, optimierte Ampelanlagen und attraktivere öffentliche Verkehrsmittel genannt. Doch es gibt auch Kritiker, die der Meinung sind, dass Umweltzonen nicht die erhofften Auswirkungen mit sich bringen. So werden die industriellen Abgase und Heizungsanlagen als Faktoren der Gesundheitsbelastung von Einwohnern genannt.
In Berlin wurde eine Umweltzone zweiter Stufe eingeführt. Hier wurde von den positiven Auswirkungen einer Senkung um 20 Prozent der Stickoxide berichtet. Auch der Ausstoß von Feinstaub wurde um circa 50 Prozent reduziert. Zudem waren weniger schadstoffreiche Fahrzeuge am Verkehr beteiligt.
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Benötigst Du auch als Ausländer eine Umweltplakette?
Wenn Du Dir jetzt denkst, dass diese Regelungen nur für inländische Fahrzeuge gelten, dann irrst Du Dich. Auch ausländische Autos brauchen eine Umweltplakette, um in Umweltzonen zu fahren. So ist sowohl die Umweltzone als auch die damit verbundenen Regeln allgemeingültig. Bei Werkstätten und dem TÜV kannst Du Deine Umweltplakette als ausländischer Fahrer erhalten. Wenn Du allerdings eine Plakette brauchen, so solltest Du Dich im Vorfeld informieren. Diese Anlaufstellen sind an Feiertagen und am Wochenende meistens geschlossen. Wenn Du es riskierst und ohne Umweltplakette in einer Umweltzone fährst, droht Dir ein Bußgeld in Höhe von 100 EUR.
Straßenverkehrslärm
Auch für den Straßenverkehrslärm gibt es einige Regelungen. Es ist immer die Rede von „zu laut“, doch was ist eigentlich zu laut? Keine Sorge, Du musst Dir kein Dezibel-Messgerät besorgen und Deine Fahrzeuggeräusche auf der Straße testen. Die EU-einheitlichen Geräuschgrenzwerte für die Typ-Zulassung liefert Dir die Antworten darauf, wie laut ein Fahrzeug sein darf. Schon seit 1970 werden diese Grenzwerte angewendet. Diese Grenzwerte gelten bei einer beschleunigten Vorbeifahrt mit einer Entfernung von 7,5 Metern.
Hier siehst Du die geltenden Geräuschgrenzwerte für die verschiedenen Fahrzeugarten:
- Motorrad mit mehr als 75 cm³: 80 Dezibel
- PKW: 74 Dezibel
- LKW mit mehr als 150 KW: 80 Dezibel
- Bus mit mehr als 150 KW: 80 Dezibel
Wenn Du ein homologiertes Kraftfahrzeug besitzt, kannst Du die Geräuschgrenzwerte im Fahrzeugbrief erkennen. Hier wird allerdings zwischen dem Fahrgeräusch und dem Standgeräusch unterschieden. Das klingt erst einmal kompliziert, doch im Gesetz wird nur das einzuhaltende Fahrgeräusch vorgeschrieben. Es wird allerdings auch unterschieden, ob es sich beim Fahrzeug um ein Neufahrzeug oder einem älteren Fahrzeug handelt. Bei älteren Fahrzeugen ist der Grenzwert zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig. Bei Neufahrzeugen wird im Laufe der Zeit der zulässige Höchstwert abgesenkt.
Grundsätzlich ist eine steigende Tendenz des Verkehrslärms zu erkennen. Entscheidend für die Lärmbelästigung des Straßenverkehrs ist, wie viele Kraftfahrzeuge unterwegs sind. Auch deren Fahrleistung, dem Verhalten der Fahrer und der Roll- und Antriebsgeräusche bestimmen die Lärmbelästigung.
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