Unfälle auf der Straße sind keine Seltenheit. Da greift der eine oder andere auf eine Dashcam zu. Doch es stellt sich erst mal die Frage, ob so eine Dashcam-Aufnahme vor Gericht als Beweismittel zugelassen ist? Oder machst du dich damit selbst straftätig? In diesem Beitrag erklären wir dir, wie es in Deutschland geregelt ist.
Was ist eine Dashcam?
Unter dem Begriff „Dashcam“ bzw. „Dash cam“ kannst du sich eine kleine Kamera, die im Auto an der Windschutzscheibe angebracht wird. Manchmal wird die Dashcam aber auch als Russen-Kamera bezeichnet.
Der Name der Dashcam setzt sich aus 2 Wörtern zusammen: Dashboard (engl. Armaturenbrett) und Camera (englisch für Kamera).
Wie funktioniert so eine Dashcam?
Die Dashcam schaltet sich mit der Zündung deines Autos automatisch ein und aus. Die Akkulaufzeit beträgt in der Regel circa 1 Stunde und kann über den Zigarettenanzünder ganz normal wieder aufgeladen werden.
Viele Dashcams verfügen über einen kleinen Monitor. So kannst du deine Aufzeichnungen direkt sehen.
Ist eine Dashcam in Deutschland erlaubt?
Ja, eine Dashcam ist in Deutschland erlaubt. Du darfst grundsätzlich eine Dashcam in deinem Auto installieren. Beachte dabei, dass dein Dashcam-Modell erst ein paar Voraussetzungen erfüllen muss. Es darf nicht dauerhaft gefilmt werden. Die Aufnahmen müssen außerdem innerhalb eines festen Zeitraums wieder gelöscht werden.
Möchtest du eine anlassbezogene Aufnahme sicherstellen, so brauchst du eine Dashcam mit Sensoren. Die Sensoren werden bei Bremsvorgängen oder bestimmten Erschütterungen ausgelöst.
Wird eine Dashcam als Beweismittel vor Gericht anerkannt?
Tatsächlich sieht der BGH Dashcams als ein zulässiges Beweismittel. Bedenke aber, dass diese Aufnahme auch gegen dich verwendet werden.
Um die Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zu nutzen, müssen diese eine einwandfreie Rekonstruktion des Unfalls darstellen. Mit solchen Aufnahmen kann die Schuldfrage geklärt werden.
Das Gericht wägt tatsächlich im Einzelnen ab, ob die Aufnahmen als Beweismittel erlaubt sind. Den der Einsatz im öffentlichen Raum rechtlich sehr umstritten ist. Auch im Ausland sind solche Dashcams nicht immer erlaubt. Ob der Einsatz tatsächlich zulässig ist, regelt der Datenschutz.
Datenschutz bei Dashcams
Für die Datenschützer ist es ganz wichtig, dass die Dashcams tatsächlich nur anlassbezogen und kurz angehen.
Die Veröffentlichung der Aufnahmen im Netz ist ohne Unkenntlichmachen von Autokennzeichen und Personen ist nicht zulässig und stellt ein eindeutiges Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Wie bereits erwähnt, sehen die Landesdatenschutzbehörden den Einsatz von Dashcams nur dann als zulässig an, wenn die Aufzeichnungen anlassbezogen und kurz sind. Du darfst eine Beobachtung mit Videokameras nur dann durchführen, sofern dies tatsächlich zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für spezifische Zwecke nötig ist.
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